Sicherheit, auch gegen ungebetene Gäste

Grundsätzlich sind wir vom Gesetz her gehalten, Grundstücke mit künstlich angelegten Wasserflächen oder auch nur die Wasserflächen so einzuzäunen, dass auch Unbefugte keinen Schaden nehmen können. *Quelle: Wassergarten für Einsteiger, Peter Stadelmann*

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